Datenschutz im Verein nach der DS-GVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der EU anwendbar sein und das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der EU anwendbar sein und das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.